VERGÜTUNG & SOZIALE ABSICHERUNG
Betriebsrat, Betriebsvereinbarungen, Jahresprämie und Urlaubsgeld, Prämien für besondere Leistungen, 30 Tage Urlaub, betriebliche Altersversorgung
Betriebsvereinbarungen
In unserer Betriebsvereinbarung sind die Regelungen zu Arbeitszeit, Entlohnung, Zuwendungen, Personalführung und Personalentwicklung sowie Arbeitsorganisation für alle Mitarbeitenden festgelegt. Zusätzlich haben Geschäftsführung und Betriebsrat weitere Vereinbarungen zu speziellen Themen wie mobiles Arbeiten, betriebliche Altersvorsorge und Lebensarbeitszeitkonto getroffen.
Betriebsrat
An unseren Standorten engagieren sich Betriebsräte, die mit der Geschäftsführung über Betriebsvereinbarungen verhandeln und ihr Mitspracherecht nutzen. Zudem sind die Schwerbehindertenvertretung sowie die Jugend- und Auszubildendenvertretung für die Mitarbeitenden da. In Gehaltsfragen ist unsere Ombudsperson kompetenter Ansprechpartner.
Beteiligung am wirtschaftlichen Erfolg
Jeder Mitarbeitende erhält abhängig von seiner Position entweder eine Jahresprämie oder eine arbeitsvertragliche Sonderzahlung. Ergänzend werden für bestimmte Projekte monetäre Vereinbarungen mit Projektteams abgeschlossen.
Zuwendungen
Bei Dienstjubiläen bedanken wir uns bei unseren Mitarbeiten-den für die langjährige Zusammenarbeit mit einer finanziellen Zuwendung. Auch zu besonderen Anlässen wie der Geburt eines Kindes oder einer Eheschließung erhalten unsere Mitarbeitenden eine entsprechende Unterstützung.
Betriebliche Altersvorsorge
Zusammen mit dem Betriebsrat haben wir eine betriebliche Altersvorsorge eingerichtet, die einen freiwilligen Arbeitgeberbeitrag bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen sowie einen Zuschuss zur gesetzlich vorgesehenen Entgeltumwandlung umfasst. Mitarbeitende können einen Teil ihres Gehalts um-wandeln, den wir zusätzlich mit einem Zuschuss unterstützen.
Urlaubsgeld und Sondervergütung für besonderes Engagement
Zum Start in die Sommersaison erhalten unsere Mitarbeitenden ein Urlaubsgeld. Mitarbeitende, die sich besonders engagieren, können hierfür eine Zusatzvergütung gemäß Betriebsvereinbarung erhalten.