Umweltplanung
Umweltplanung als zentrale Schnittstelle zwischen Technik und Natur
Infrastrukturmaßnahmen greifen in die komplexen ökologischen Strukturen von Landschaften und Naturräumen ein und verändern sie, beginnend beim Landschaftsbild über Boden und Gewässer bis hin zu Flora und Fauna. Gesetzliche Regelungen und Vorgaben auf Bundes- und Landesebene sowie europarechtliche Bestimmungen sollen eine umweltverträgliche, ressourcenschonende Durchführung der Projekte absichern und wo nötig die funktionale Wiederherstellung. Sie definieren die Schnittstellen für die Zusammenarbeit von Bauherren, Genehmigungsbehörden, technischer Infrastrukturplanung und Umweltplanung. Eine frühzeitige Einbindung der Umweltplanung kann erheblich dazu beitragen, Eingriffe weitestmöglich zu minimieren, z. B. durch Variantenprüfungen von Trassenverläufen oder Umgehung besonders wertvoller Biotope und Schutzgebiete. Mit Eingriffsermittlungen wird bewertet, inwieweit die vorhabenbezogenen Eingriffe in Natur und Landschaft den Gebiets- und Artenschutz berücksichtigen müssen.Geprüft wird, ob und wie erhebliche Beeinträchtigungen vermieden oder reduziert werden können, z. B. durch Bauzeitenregelungen und Renaturierungsmaßnahmen nach Bauabschluss. Für unvermeidliche Eingriffe werden Kompensationsmaßnahmen entwickelt und mit den Auftraggebenden und Behörden abgestimmt. Während der Baumaßnahme unterstützt die ökologische Baubegleitung bei der Umsetzung von behördlichen Auflagen.
„Mit der Umweltplanung sichern wir die umweltverträgliche Realisierung von Bauprojekten, seien es Umspannwerke, Stromtrassen, Wasserstoffpipelines oder Verkehrsprojekte. Damit tragen wir erheblich zur Nachhaltigkeit, Effizienz und Wirtschaftlichkeit eines Projektes bei. Nach unserer Erfahrung stärkt dies auch die Akzeptanz von Bauprojekten.“
Pia von Zadow (rechts im Foto), Standortleiterin in Potsdam
Bau- und betriebsbedingte Eingriffe
In der Bauphase führen Bodenabtrag, Eingriffe in Vegetation und Fauna sowie Bodenverdichtung zu temporären und teilweise nachhaltigen Störungen und Beeinträchtigungen von Umwelt und Natur. Hinzu kommen Lärm und andere baubedingte Störungen. Entlang der Trassenkorridore kommt es zu dauerhaften Veränderungen: durch den Verlust von Gehölzflächen, Veränderungen von
Habitatstrukturen und Mikroklima. Bei Erdkabeln kommt es außerdem zu einer Bodenerwärmung, die zusätzlich das Mikroklima und dadurch die Zusammensetzung von Pflanzenbeständen und deren Funktion als Lebensraum für die Fauna beeinflusst.
Erdkabel versus Freileitung
Während Freileitungen das Landschaftsbild stark prägen, ist der Eingriff bei Erdkabeln weniger offensichtlich. Der direkte Trassenkorridor ist zwar dauerhaft von tiefwurzelnden Pflanzen freizuhalten, bietet aber die Möglichkeit zur Entwicklung von wertvollen Offenlandbiotopen für gefährdete Arten.
Genehmigungen – ein komplexes Paket
Für lineare Infrastrukturmaßnahmen gelten umfangreiche rechtliche Vorgaben, z. B. das Bundesnaturschutzgesetz, das Bundesbodenschutzgesetz, die Bundesbodenschutz- und Altlastenverordnung, die Ersatzbaustoffverordnung oder das Wasserhaushaltsgesetz. Die Umweltplanung kennt die projektbezogen differierenden Anforderungen. Sie erstellt in Abstimmung mit den Auftraggebenden und zuständigen Behörden je nach Verfahren und Projektumfang die erforderlichen Unterlagen, die zur Genehmigung einzureichen sind. Das Spektrum umfasst die strategische Umweltprüfung, die Umweltverträglichkeitsprüfung, das Scoping, den Artenschutzfachbeitrag, den landschaftspflegerischen Begleitplan, die Beantragung von Ausnahmegenehmigungen und vorgezogenen Maßnahmen.
Schutzmaßnahmen und Baupraxis
Frühzeitige Einbindung der Umweltplanung – idealerweise schon im Raumordnungsverfahren – ermöglicht eine umweltverträgliche Trassenfindung. Dazu gehören Variantenvergleiche, Trassenoptimierungen zum Schutz sensibler Gebiete, der Einsatz grabenloser Querungstechniken bei Gewässern (HDD) sowie eine ökologische Baubegleitung. Diese kontrolliert die Bauflächen vor Beginn, überwacht in der Bauzeit die Einhaltung von Schutzmaßnahmen und reagiert flexibel auf unvorhergesehene Vorkommen geschützter Arten.
„Zwischen Planungsbeginn und Baustart können einige Jahre vergehen. In dieser Zeit verändert sich die Natur. Auf einer Wiese hat sich dann inzwischen ein Gehölzbestand entwickelt, oder wir finden einen Greifvogelhorst, wo vorher keiner war. Neue Habitate sind entstanden und das Artenspektrum hat sich geändert. Dann müssen wir flexibel reagieren, um Artenschutz und Projektablauf wieder in Einklang zu bringen.“
Ute Arnold-Tollmann, Fachbereichsleiterin und Projektleiterin
Umweltplanungsleistungen
- Umweltverträglichkeitsstudien (UVS)
- Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP)
- Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag (AFB/ASB/SaP)
- Vor- und Verträglichkeitsprüfungen Natura 2000
- Ausnahmeuntersuchungen Natura 2000
- Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie
- Fachbeitrag Klima
- Öffentlichkeitsarbeit + Beteiligungsverfahren
- Machbarkeitsuntersuchungen, Variantenvergleich
- Raumverträglichkeitsuntersuchungen
- Umweltberichte
- Landschaftspflegerische Ausführungsplanung (LAP)
- Umweltbaubegleitung / ökologische Baubegleitung
- Bodenkundliche Baubegleitung
- Schallschutz und Lärmgutachten